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COVID-Schutzmaßnahmen: Lockerungen ab 5. März

Veröffentlichungsdatum07.03.2022Lesedauer1 MinuteKategorienCorona Infos
Corona Lockerungen ab 5. März 2022

Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung (gültig ab 5. März) regelt bundesweite gesundheitspolitische Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19. Es sollen nur noch dort Maßnahmen getroffen werden, wo dies aus epidemiologischer Sicht unbedingt erforderlich ist.

Neuerungen ab 5. März

  • Wegfall des 3G-Nachweises in fast allen Bereichen(Ausnahme: Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheime sowie stationäre Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe)
  • Wegfall der Sperrstunde(Nachtgastronomie darf wieder öffnen)
  • FFP2-Maskenpflicht nur noch in wenigen ausgewählten Bereichen (z.B. Öffentliche Verwaltungsgebäude /Rathaus,  Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkte, Banken etc.)
  • Wegfall der meisten Auflagen für Zusammenkünfte
  • Umsetzung eines COVID-19-Präventionskonzepts und Bestellung von COVID-19-Beauftragten bleibt weiterhin notwendig

Arbeitsorte

  • Beschränkungen am Arbeitsplatz entfallenzum Großteil
  • FFP2-Maskenpflicht bleibt nur mehr zum Teil aufrecht(korrespondierend zur Maskenpflicht für den Kunden)
  • 3G-Nachweispflicht bleibt nur mehr zum Teil aufrecht (z.B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime)
  • Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber strengere Maßnahmen als in der Verordnung vorsieht