Vergabe von Wohnungen

Wohnungen Himbergerstraße

©Stadtgemeinde Schwechat

Wohnungsvergabe

Die Stadtgemeinde Schwechat bietet verschiedene Möglichkeiten:

1. Für registrierte Wohnwerber:innen

Diese Möglichkeit steht nur Personen offen, die bestimmte Vergaberichtlinien erfüllen. Die Stadtgemeinde Schwechat vergibt gemeindeeigene Wohnungen sowie Wohnungen von Bauträgern und Genossenschaften, für die die Gemeinde ein Vorschlagsrecht hat. Um sich für eine solche Wohnung zu bewerben, ist eine Registrierung als Wohnwerber:in erforderlich. Nach der Registrierung erhalten Sie Zugang zur Plattform für Wohnwerber:innen.
Auch für eine Startwohnung (für 18-24-Jährige) ist es erforderlich, gewisse Richtlinien zu erfüllen.

2. Wohnungen mit freier Bewerbung

Zusätzlich dazu gibt es Wohnungen, die nicht nur für registrierte Wohnwerber:innen mit Reihungsnummer, sondern auch für andere Interessierte zur Bewerbung offenstehen – selbst wenn sie die Wohnungsvergaberichtlinien der Stadtgemeinde Schwechat nicht erfüllen.

3. Weitere Anlaufstellen für Wohnungssuchende

Wer keine passende Wohnung findet, kann sich auch direkt an Bauträger und Genossenschaften wenden, die in Schwechat Wohnraum schaffen. Gerne stellen wir dazu eine Liste mit Kontakten zur Verfügung.

 

1. Für registrierte Wohnwerber:innen

Einkommensgrenzen

Das Jahresnettoeinkommen darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

  • 1 Person: € 50.000
  • 2 Personen: € 70.000
  • Für jede weitere Person ohne eigenes Einkommen: + € 10.000 pro Jahr

Wer kann sich registrieren?

Als Wohnungswerber:in können sich folgende Personen vormerken lassen:

EU-Staatsbürger:innen

  • Mit Hauptwohnsitz in Schwechat seit mindestens 2 Jahren durchgehend und vollendetem 17. Lebensjahr
  • Mit Zweitwohnsitz in Schwechat seit mindestens 4 Jahren, wenn der Hauptwohnsitz nach Schwechat verlegt wird
  • Ehemalige Hauptwohnsitzer:innen in Schwechat mit mindestens 4 Jahren durchgehendem Hauptwohnsitz, die zurückkehren möchten
  • Arbeitnehmer:innen in Schwechat, die seit mindestens 4 Jahren hier beschäftigt sind und eine Bestätigung des Dienstgebers vorlegen

Nicht-EU-Staatsbürger:innen

  • Mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsplatz in Schwechat seit mindestens 6 Jahren durchgehend
  • Ehemalige Hauptwohnsitzer:innen in Schwechat, die mindestens 6 Jahre durchgehend hier gelebt haben und zurückkehren möchten

So funktioniert die Bewerbung

  1.  Formular ausfüllen – Das Bewerbungsformular muss vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Beilagen eingereicht werden. Das ausgefüllte Formular senden Sie am besten direkt an abteilung9@schwechat.gv.at 
  2. Einreichdatum zählt – Die Bearbeitung erfolgt nach dem Einreichdatum. Der Wohnungsausschuss ermittelt ein fiktives Einreichdatum basierend auf Vor- und Rückreihungen.
  3. Reihung entscheidet – Die Platzierung auf der Vergabeliste hängt von den angegebenen Kriterien ab. Änderungen können die Reihung beeinflussen.

Weitere Details zur Wohnungsvergabe finden Sie in den vollständigen Richtlinien (0.3 MB).

Sie sind bereits vorgemerkt? Dann haben Sie über unser Online-Portal für Wohnwerber:innen Zugriff auf alle Informationen.

  

2. Wohnungen mit freier Bewerbung

Die Stadtgemeinde Schwechat bietet auch Wohnungen an, die nicht nur für registrierte Wohnwerber:innen mit Reihungsnummer, sondern auch für alle anderen Interessierten offen zur Bewerbung stehen – unabhängig von den Wohnungsvergaberichtlinien der Stadtgemeinde Schwechat.

Aktuell verfügbare Wohnungen

  • Derzeit sind leider keine freien Wohnungen verfügbar.

So funktioniert die Bewerbung

Sobald freie Wohnungen verfügbar sind, können Sie sich mit diesem Formular (0.09 MB) unverbindlich bewerben. Das ausgefüllte Formular senden Sie am besten direkt an abteilung9@schwechat.gv.at 

Wichtig:

  • Eine Bewerbung führt zu keinem Rechtsanspruch auf eine Wohnung.
  • Alle Angaben vorbehaltlich allfälliger Irrtümer oder Tippfehler.

Bereits registriert?
Wohnwerber:innen mit Reihungsnummer können sich zusätzlich über das Online-Portal für Wohnwerber:innen informieren.


Kontakt Wohnungsvergabe
Tel: 01 701 08 230 DW oder 268 DW
während der Parteiverkehrszeiten (Mo-Fr 8 bis 12 Uhr, Di 8 bis 17 Uhr)
Kontaktformular
für allgemeine Fragen